Mitgliederversammlung
28.SeptemberSep.2020
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Generalversammlung HGV am 28.09.2020 19:30 Uhr Neckarhalle Oberndorf a. N.
Tagesordnung:
- Bericht der Vorsitzenden
- Bericht der Abteilungsleiter
- Bericht der Citymanagerin
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastungen
- Neuwahlen
- Sonderthema Online-Marktplatz
- Sonstiges
- Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Mitglied des Vorstandes Frank Bühler,
Tel.: 07423 877110; E-Mail: frank.buhler@bw.aok.de
Die COVID-19 Pandemie macht es notwendig einen speziellen Hygieneplan für die heutige Veranstaltung aufzustellen. Da die Übertragungswege noch nicht abschließend erforscht sind und die Risiken für einzelne Bevölkerungsgruppen noch nicht bewertbar sind, muss derzeit das oberste Ziel sein, Neuinfektionen mit dem Virus zu verhindern.
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist geeignet, die Freisetzung erregerhaltiger Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers zu behindern und dient primär dem Schutz des Gegenübers (Fremdschutz). Gleichzeitig kann er den Träger vor der Aufnahme von Tröpfchen oder Spritzern über Mund oder Nase, z.B. aus dem Nasen-Rachen-Raum des Gegenübers, schützen (Eigenschutz).
- Das korrekte Tragen von MNS ist eine Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung.
- Zur Handhygiene: Desinfektionsmittel wird bereitgestellt und ist beim Eintreten zu benutzen.
- Geeignete Hinweisschilder (inkl. allgemeine Regeln des Infektionsschutzes wie „Nies-Etikette“ sind aufgehängt.
- Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mailadresse werden in die Teilnehmerliste eintragen.
Ohne diese Dokumentation ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich und der Zutritt wird verwehrt.
- Die Datenschutzgrundverordnung wird eingehalten.
- Das Foyer wird mit ausreichendem Abstand bestuhlt.
- Ein ausreichender Luftaustausch ist sichergestellt
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist sicherstellen. In Zweifelsfällen muss ein MNS getragen werden.
- Beim Verlassen der Plätze muss ein MNS getragen werden.
- Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, soweit möglich mit Einbahnregelungen, sind getroffen.
- Personen mit Atemwegssymptomen, (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen und der Zutritt wird verwehrt.
- Ebenso haben Personen keinen Zutritt die positiv auf SARS-COV 2 getestet oder als positiv eingestuft sind, oder unter einer vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen angeordnete Quarantäne stehen.
Oberndorf a. N. 28.09.2020
Termin abgelaufen
Termin läuft aktuell.
Veranstaltungsort
Foyer der Neckarhalle, AustraßeWegbeschreibung
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